Welcher Führerschein für welchen Anhänger? B, B96 und BE
Die häufigste Frage vor dem Kauf lautet nicht «welcher Anhänger», sondern «welchen darf ich überhaupt ziehen». Entscheidend ist dabei nie der Anhänger für sich, sondern immer die zulässige Gesamtmasse der Kombination — also Zugfahrzeug plus Anhänger, jeweils nach Fahrzeugschein, nicht nach tatsächlicher Beladung.
Klasse B: bis 3.500 kg Kombination
Mit der Klasse B dürfen Sie zwei Fälle fahren:
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse — immer, unabhängig vom Zugfahrzeug.
- Anhänger über 750 kg — solange Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten.
Rechenbeispiel: ein Kombi mit 2.000 kg zGM lässt rechnerisch 1.500 kg Anhänger zu. Bei einem Zugfahrzeug mit 2.500 kg bleiben nur noch 1.000 kg — derselbe Anhänger wäre dann nicht mehr erlaubt.
B96: bis 4.250 kg, ohne Prüfung
Die Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B auf 4.250 kg Kombination. Erworben wird sie in einer Fahrschulung aus Theorie und Fahrpraxis — ohne Prüfung. Für die meisten Boots- und Tiefladeranhänger hinter einem üblichen SUV oder Transporter ist das genau der Schritt, der fehlt.
BE: Anhänger bis 3.500 kg
Klasse BE erlaubt hinter einem Fahrzeug der Klasse B einen Anhänger mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Hier ist eine praktische Prüfung fällig. Wer regelmäßig schwerere Boote, Fahrgestelle oder Sonderaufbauten bewegt, kommt an BE nicht vorbei.
Was im Fahrzeugschein zählt
Maßgeblich sind die Felder F.1/F.2 (zulässige Gesamtmasse) sowie O.1/O.2 (Anhängelast gebremst/ungebremst) im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs. Der Führerschein sagt, was Sie fahren dürfen; der Fahrzeugschein sagt, was das Auto ziehen darf. Beide Grenzen gelten gleichzeitig, und die niedrigere gewinnt.
Sagen Sie uns beim Anfragen einfach, welches Fahrzeug ziehen soll und welchen Führerschein Sie haben — dann legen wir den Anhänger so aus, dass er zu beidem passt. Zur Anfrage.
Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist die Auskunft Ihrer Führerscheinstelle.